Ich wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth als Übersetzerin für Englisch öffentlich bestellt und vereidigt. Das bedeutet, dass ich rechtsgültige, beglaubigte Übersetzungen Ihrer offiziellen Dokumente anfertigen darf. Diese werden von deutschen und internationalen Behörden, Gerichten, Hochschulen und anderen Institutionen uneingeschränkt anerkannt.
Dazu gehören:
- Urkunden (z. B. Geburts-, Heiratsurkunden),
- akademische Dokumente (z. B. Diplome, Zeugnisse)
- Identitäts- und Verwaltungsdokumente (z. B. Personalausweis, Führungszeugnis).
- Gerichtsentscheidungen und Urteile.
- Handelsregisterauszüge
- sonstige amtliche Unterlagen